SwissBorg bietet drei Account-Stufen mit unterschiedlichen Transaktionslimits an, für die verschiedene Arten der Verifizierung erforderlich sind.
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Stufe 1 - Identitätsnachweis: Einzahlungen sind auf 5.000 EUR begrenzt, Abhebungen sind auf 5.000 EUR begrenzt.
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Stufe 2 - Wohnsitznachweis: Einzahlungen sind auf auf 50.000 EUR begrenzt, Abhebungen sind auf 1.000.000 EUR begrenzt.
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Stufe 3 - Kapitalnachweis: Einzahlungen unbegrenzt, Abhebungen unbegrenzt.
Wenn Sie Ihre Identität in der SwissBorg-App erfolgreich verifiziert haben, können Sie sofort Dokumente für Ihre Stufe 2-Verifizierung einreichen. Wenn Sie dies nicht selbständig tun, müssen Sie diese Dokumente einreichen, sobald Ihre Einzahlungen bzw. Abhebungen 5.000 EUR übersteigen.
Um Ihre Stufe-2-Verifizierung abzuschliessen, tippen Sie in der SwissBorg-App auf das Profilmenü-Symbol in der oberen linken Ecke des Portfolio-Bereichs.
Der nächste Schritt besteht darin, zum Bereich Account-Stufezu navigieren. Dort sehen Sie Ihre aktuelle Account-Stufe und die Stufen, für die eine Verifizierung benötigt wird. Tippen Sie auf Verifizierung für Stufe 2.
Danach werden Sie aufgefordert zu überprüfen, ob Ihre Wohnadresse korrekt ist und ein Bild Ihres Wohnsitznachweises hochzuladen.
Welche Art von Wohnsitznachweis können Sie vorlegen?
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Datierter Kontoauszug auf einen persönlichen Namen
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Rechnung eines Versorgungsunternehmens im Zusammenhang mit der Wohnung (Gas, Strom, Wasser, Internet, Telefon)
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Kontoauszug einer Kreditkarte
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Schreiben einer anerkannten Behörde oder eines öffentlichen Bediensteten oder eine von der Regierung ausgestellte Korrespondenz
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Mietvertrag zusammen mit der Mietquittung
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Bescheinigung des Arbeitgebers zum Nachweis des Wohnsitzes
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Ein staatliches Dokument mit einer Wohnadresse (Personalausweis, Führerschein usw.)
Das Dokument, das Sie vorlegen, darf nicht älter als 90 Tage sein.
Falls Sie ein weiteres Dokument hinzufügen möchten, tippen Sie auf das Symbol Zusätzliche Dokumente in der oberen rechten Ecke der Seite Account-Stufe.
Wenn Sie Fragen zu Account-Stufe 2 haben, wenden Sie sich bitte an den SwissBorg-Support, der Ihnen die bestmögliche Antwort geben wird.
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