In der Schweiz wird SwissBorg vom VQF, einer Schweizerischen Selbstregulierungsorganisation (SRO), reguliert und gilt daher als Finanzintermediär.
In Malta profitiert SwissBorg von einer 12-monatigen Übergangsfrist (auch bekannt als Grandfathering-Klausel) der MFSA für den Einsatz von VFA-Aktivitäten der Klasse drei. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir bereits von der MFSA zugelassen oder reguliert sind.
In Japan arbeiten wir daran, die Virtual Currency Exchange License von der FSA zu erhalten.
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