Diese Stufe wurde speziell für aktive Nutzer entwickelt und ist erforderlich, wenn Ihre kumulierten Einzahlungen 50'000 EUR erreichen. Dies ist ein einmaliger Vorgang, der notwendig ist, um die Anti-Geldwäsche-Verordnung einzuhalten.
Was ist die Quelle des Wohlstands (SoW)?
Die Herkunft des Vermögens ist, einfach ausgedrückt, die gesamte Herkunft der Mittel einer bestimmten Person. SoW kann aus einer Quelle oder aus mehreren von SwissBorg akzeptierten Quellen stammen. Die Herkunft des Vermögens beweist und gibt auch klare Informationen darüber, wie Ihr Vermögen zustande gekommen ist. In den meisten Fällen handelt es sich um einen dokumentierten Nachweis über die Herkunft Ihrer Gelder, weshalb SwissBorg bei Bedarf entsprechende SoW-Dokumente anfordern wird.
Um auf Stufe 3 aufzusteigen, gehen Sie bitte oben links zu Ihren Kontodaten.
Wählen Sie dann Kontostufe
Auf Stufe 3 führen wir eine eingehendere KYC/AML-Prüfung durch, um die Herkunft Ihres Vermögens (Source of Wealth, SoW) zu verstehen und zu verifizieren. Um Ihr SoW zu beurteilen, fordern wir zusätzliche Unterlagen/Belege an, die die Herkunft Ihrer Gelder eindeutig belegen.
SoW kann auf viele Arten nachgewiesen werden, einige Beispiele, die wir akzeptieren, sind:
- Aktueller Einkommens-/Gehaltsnachweis, ausgestellt innerhalb von 90 Tagen.
- Nachweis einer Erbschaft
- Dokumente über den Verkauf von Aktien
- Dokumente/Abrechnungen zum Verkauf von Kryptowährungen
- Darlehensvertrag + Kontoauszug über den Erhalt des Darlehens
- Eigentumsurkunde für Investitionen, Immobilien usw.
- Investitionsportfolio mit Angaben zu den Investitionen in einem bestimmten Zeitraum
- Dokumente zum Verkauf von Immobilien (Abschlusserklärung) usw. + Kontoauszug, der den Eingang des Verkaufserlöses belegt.
- Verkauf von anderen Wertgegenständen als Immobilien + Bankauszug, der den Erhalt des Erlöses belegt
- Bestätigung der Ersparnisse (Bankauszug)
- Sonstige (jedes andere Dokument, das die Herkunft Ihrer Mittel bestätigt) + Bankauszug
Die betreffenden Nachweise müssen vollständig eingereicht werden.
Achten Sie darauf, dass Sie nur Dokumente einreichen, die nicht älter als 90 Tage sind, z. B. Gehaltsabrechnungen. Wenn Ihr SoW älter als 90 Tage ist, kann er ebenfalls akzeptiert werden, sofern Ihr Kontoauszug einen Nachweis über diese Mittel enthält, z. B. (eine Immobilie wurde 2019 verkauft, aber die Mittel wurden bis 2021 auf einem Sparkonto aufbewahrt) usw. Diese Fälle werden von Fall zu Fall entschieden.
Ganz wichtig:
Die oben genannten Nachweise müssen enthalten:
- Ihren vollständigen Namen
- Adresse (falls zutreffend, z. B. in Bankauszügen)
- Datum der Ausstellung
- Relevante Details, z. B. Kontobewegungen, Aufschlüsselung der Investitionen, Kaufvertrag, Darlehensvertrag usw.
Nicht akzeptable SoW-Dokumente:
- Zahlungsnachweis aus einer Banktransaktion
- Scheckbücher (Schecks)
- Screenshots, die keine Namen oder nützlichen Daten enthalten
- Bilder von Kredit-/Debitkarten
- Sonstige (alle SoW-Dokumente mit unklaren Informationen über die Herkunft Ihrer Mittel)
Als beaufsichtigtes Unternehmen werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen streng vertraulich behandelt und sind nur befugten Personen des Compliance-Teams zugänglich.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.